Schulgeld

Nicht alle Schulen in Deutschland werden von den staatlichen Stellen gleichermaßen gefördert. So erhalten die gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft, wie etwa Waldorfschulen, 20 - 50 Prozent weniger Geld, obwohl sie zu gleichwertigen pädagogischen Leistungen verpflichtet sind.

Es entsteht eine Finanzierungslücke, die von den Eltern gedeckt werden muss. Um jedoch auch Kindern aus weniger einkommensstarken Familien den Besuch unserer Schule zu ermöglichen, wird die Höhe des monatlichen Schulgeldes an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Dieses System der  finanziellen Solidarität hat sich an Waldorfschulen bewährt.

Gegenwärtig rechnen wir mit:

  • mit einem durchschnittlichen Schulgeld von 295.- Euro pro Monat (für ein "Regelkind", also ohne Geschwisterbonus und bei durchschnittlichem Einkommen der Eltern). Für Geschwisterkinder von bereits an der Schule aufgenommenen Kindern beträgt das Schulgeld 195.- € beziehungsweise 145.- € für jedes weitere Geschwisterkind.
    Eltern mit höherem Einkommen werden herzlich gebeten, ihr Schulgeld entsprechend zu erhöhen.
    Das Schulgeld kann - je nach Einkommen der Eltern - auf Antrag beim Beitragskreis reduziert werden.
  • mit einer Einmalzahlung von 500.- Euro pro Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme
  • mit einem Genossenschaftsbeitrag von 4.000.- Euro pro Familie (!).    Dieser Betrag kann auch über unsere Hausbank finanziert werden und wird nach Beendigung der Schulzeit unverzinst zurückgezahlt. (Informationen erhalten Eltern an unserem Infoabend oder im Beitragsgespräch)